Auf Wunsch der Parteien übernehmen wir optional das Mandat der Zahl- und Treuhandstelle.
Sie hat die Aufgabe, die im Grundstückkaufvertrag vereinbarte Abwicklung des Hypothekargeschäfts, der Zahlung sämtlicher Gebühren und Steuern, insbesondere die Sicherstellung der Grundstückgewinnsteuer sowie die Überweisung der Kaufpreissumme an die Verkäuferschaft zu vollziehen.
Delikat ist die Ablösung der Hypothek. Es ist ein Zug um Zug Vorgang: Geld gegen Schuldbrief. Doch unser Team hat Erfahrung im Umgang mit den Banken. Damit ist ein störungsfreier Ablauf weitgehendst gesichert.
Ein weiterer Risikofaktor ist die von der Verkäuferschaft geschuldete Grundstückgewinnsteuer. Sie wird von der Steuerverwaltung errechnet. Basis sind die Angaben der Zahl- und Treuhandstelle sowie weiterführende Berechnungen der Behörden.
Wird die Steuerschuld, aus welchem Grund auch immer, von der Verkäuferschaft nicht bezahlt, kann die Behörde aufgrund des staatlichen Retentionsrechts das neu erworbene Grundstück mit einem Grundpfand als Sicherstellung belegen.
Kurz gesagt, die Käuferschaft muss innert Frist die von der Verkäuferschaft geschuldete Steuer bezahlen und das können schnell mehr als fünfzigtausend Franken sein.
Die Zahl- und Treuhandstelle sichert den eingeschätzten Steuerbetrag auf ihrem Konto. Erst nach Eingang der steuerlichen Forderung und der Zahlungen sämtlicher Gebühren erstellt sie eine Schlussabrechnung und zahlt den Saldo der Verkäuferschaft aus.
Lassen Sie sich in einem persönlichen und unverbindlichen Gespräch die weiteren Details der Aufgaben und Kosten der Zahl- und Treuhandstelle erläutern.
Rufen Sie uns an: 061 / 511 25 25